Unfallinstandsetzung
Unfallinstandsetzung Ob Park- oder Unfallschaden, Kratzer, Beulen oder Dellen.... Karosserie- und Lackschäden führen zur Wertminderung Ihres Fahrzeuges.
Schadensfeststellung

Nach gemeinsamer Begutachtung des Schadens, beurteilt der Meister das zu erwartende Ausmaß der Reparatur und die Schadenshöhe.

Bagatellschaden

Bei Schäden unterhalb von 800€, man spricht von einem Bagatellschaden, wird in der Regel auf einen Gutachter verzichtet, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in diesem Fall nicht verpflichtet ist die Kosten des Sachverstädigen zu übernehmen. Anstelle des Gutachters, kalkuliert der Meister die genauen Reparaturkosten und erstellt auf dieser Basis einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Unfallinstandsetzung.

Gutachter

Erst bei größeren Schäden empfiehlt es sich einen Sachverstädigen einzuschalten, um mittels eines aussagekräftigen Gutachtens eine vollkommene Bestandsaufnahme des Schadens zu dokumentieren. Und so sicher zu stellen, dass Sie Ihre Ansprüche im Ganzen gelten machen können.

Das Gutachten kann zu zwei Ergebnissen kommen:

Instandsetzbarer Zustand

Der Sachverständige teilt in seinem Gutachten die genaue Höhe der Kosten und den zu erwartenden Umfang der Instandsetzung mit. Ab diesem Zeitpunkt darf die Reparatur vorgenommen werden.

Totalschaden

Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Kosten für die Unfallinstandsetzung den Wiederbeschaffungswert übersteigen, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.
Als Unfallgeschädigter...

haben Sie nicht nur das Recht auf die fachgerechte Unfallinstandsetzung, sondern auch auf die Übernahme entstehender Folgekosten. Um Sie bei der Abwicklung des Schadens bestmöglich zu unterstützen und zeitlich zu entlasten, übernehmen wir die komplette Schadensabwicklung für Sie.

  • Schadensmeldung bei der Versicherung
  • Gutachten
  • Bei Bedarf Vermittlung eines Fachanwalts
  • Fachgerechte Unfallinstandsetzung
  • Mietwagen
  • Direkte Abrechnung über die Versicherung

  • Freie Werkstattwahl

    Bei der Unfallinstandsetzung haben Sie ein Recht auf freie Werkstattwahl. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf diesbezüglich keinen Einfluss nehmen oder Sie bei der Schadensregulierung benachteiligen.

    Welche Folgekosten werden übernommen?

    Abschleppkosten

    Die entstehenden Überführungskosten, vom Unfallort zur Werkstatt Ihres Vertrauens, werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

    Mietwagenkosten

    Auch die Kosten für einen Mietwagen werden von der Haftpflichtversicherung übernommen, wobei Sie als Geschädigter zur Minderung des Schadens verpflichtet sind.

    Fachanwaltskosten

    Sollte doch einmal ein Anwalt eingeschaltet werden müssen, werden die entstehenden Kosten erstattet.

    Gutachterkosten

    Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Sachverständigen, außer bei Begutachtung eines Bagatellschadens.
    Als Unfallverursacher...

    sollten Sie zeitnah den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie keine Vollkaskoversicherung haben, müssen Sie die Unfallinstandsetzung selber tragen, daher ist es gerade hier wichtig die Kosten im Überblick zu behalten.

    Gerne erstellen wir Ihnen einen zeitwertgerechten und verbindlichen Kostenvoranschlag zu vergünstigten Stundenverrechnungssätzen.

    Freie Werkstattwahl

    Viele Versicherungsverträge binden den Kunden, sodass er im Kaskofall für die Reparatur eine vom Versicherer vorgeschriebene Werkstatt aufsuchen muss.
    Als Mitverschulder...

    ist es sinnvoll den Rat eines Fachanwalts einzuholen, da es bei der Kostenverteilung und der Unfallabwicklung oftmals zu Komplikationen kommt.